Seit Jahrbeginn 2007 ist der Spielraum für steuerfreie Kapitaleinkünfte deutlich kleiner geworden. Je höher die Verzinsung, desto früher greift das Finanzamt zu.
Zinssatz/Ertrag 1) Vermögen bei Alleinstehenden 2) Vermögen bei Eheleuten 2)
p.a. 2006 2007 2006 2007
1 142.100 80.100 204.200 160.200
2 71.050 40.050 142.100 80.100
3 47.367 26.700 94.734 53.400
4 35.525 20.025 71.050 40.050
5 28.420 16.020 56.840 32.040
6 23.683 13.350 47.367 26.670
1) Angaben in Prozent, 2) Angaben in Euro; Quelle: eigene Berechnungen, zum Teil leicht gerundet
Angesichts des spürbar verringerten Sparerfreibetrags ist Bausparen noch attraktiver geworden als sowieso schon. Hintergrund: Bausparen funktioniert, vereinfacht ausgedrückt, in zwei Phasen. Über mehrere Jahre wird ein Bausparguthaben angespart, indem in der Regel jeden Monat eine bestimmte Bausparrate eingezahlt wird. Irgendwann ist der Bausparvertrag dann zuteilungsreif. Vorausgesetzt, der Bausparer hat bestimmte Vorgaben erfüllt. Dazu zählen das Erreichen eines bestimmten Bausparguthabens sowie persönlicher und allgemeiner Bewertungszahlen. Sobald also der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, erhält der Bausparer seine Bausparsumme ausgezahlt. Diese ergibt sich aus dem bis dato erreichten Bausparguthaben sowie dem Bauspardarlehen.
Zur Bausparsystematik zählt auch, dass die eingezahlten Raten während des Vermögensaufbaus von der Bausparkasse verzinst werden. Das spätere Bauspardarlehen wiederum, das bei Zuteilung des Bausparvertrags dem Kassenkunden überwiesen wird, kostet Geld – nämlich Sollzinsen. Aus dieser Wirkungsweise ergeben sich einige Stellschrauben in punkto Haben- und eben Sollzins. Will heißen: Je höher der Anlagezins während der Ansparphase ist, desto höher fällt auch der spätere Zins des Bauspardarlehens aus. Und umgekehrt. Entscheidet sich der Bausparer für einen Tarif mit niedriger Habenverzinsung, so ist auch der Preis des späteren Bauspardarlehens vergleichsweise gering.
Und diese Tatsache zeigt angesichts des seit Jahresbeginn 2007 beinahe halbierten Sparerfreibetrags unübersehbare steuerliche Vorteile. Dies bedeutet: Falls der Bausparer sich für einen in der Ansparphase gering verzinsten Bauspartarif entscheidet, schont er seinen Sparerfreibetrag. Denn vergleichsweise niedrige Habenzinsen bedeuten, dass der Sparerfreibetrag erst spät ausgeschöpft wird und Kapitaleinkünfte wie Bauspar- und andere Zinsen sowie Dividenden und Fondsausschüttungen nicht so schnell dem Zugriff des Finanzamts unterliegen.
Nun mögen niedrige Habenzinsen für Kapitalanleger allgemein nicht erstrebenswert sein. Doch in punkto Bausparen sind sie fast immer lukrativ. Denn, wie eben bereits gesagt, bedeutet eine niedrige Verzinsung während des Ansparens eines Bausparguthabens, dass der künftige Häuslebauer und Finanzierer ein sehr preiswertes Bauspardarlehen erhält. Dessen Konditionen sind oft niedriger als die aktuellen Zinssätze herkömmlicher Hypotheken-Darlehen. Im Klartext: Durch den Zinsverzicht in der Ansparphase sichert sich der Bausparer einen praktisch konkurrenzlos billigen Bausparkredit. Dies macht eine Eigenheimfinanzierung langfristig kalkulationssicher.
Zumal man beachten muss, dass die Hypothekenzinsen bei der Finanzierung eines selbstgenutzten Wohneigentums nicht Steuern sparend geltend gemacht werden dürfen. Anders etwa als bei der Finanzierung von Mietimmobilien, wo die Schuldzinsen mit den Mieteinnahmen Steuern sparend verrechnet werden dürfen.
Somit hat der auf 750 Euro pro Kalenderjahr und Person verringerte Sparerfreibetrag durchaus positive Aspekte. Daraus resultiert nämlich letztlich – auf Basis von Bausparverträgen – eine kluge Finanzierungsstrategie für das selbstgenutzte Wohneigentum.